Häufige Fragen

Qualifikation, Einsatz und Kosten –
klar beantwortet.

Bevor eine Einrichtung Personal von außen ins Haus holt, gibt es berechtigte Fragen: zur Qualifikation der Kräfte, zu den Konditionen und zur rechtlichen Seite. Auf dieser Seite stehen die Fragen, die uns Pflegedienstleitungen, Verwaltungen und Geschäftsführungen im Erstgespräch tatsächlich stellen.

Sortiert nach Themen: zuerst Anfrage und Ablauf, dann Qualifikation und Einsatz, zum Schluss Konditionen und Vertrag. Was hier offen bleibt, klären wir persönlich. Eine Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Anfrage und Ablauf

Wie eine Anfrage bei uns abläuft

Vom ersten Kontakt bis zum ersten Dienst: wer sich bei Ihnen meldet, wie schnell Sie eine belastbare Antwort erhalten und was wir dafür benötigen.

Innerhalb eines Werktages. Sie erfahren dann, ob wir eine passende Kraft verfügbar haben. Falls nicht, sagen wir Ihnen das ebenso deutlich, statt Sie mit einer vagen Zusage hinzuhalten. Eine klare Absage ist für Ihre Dienstplanung mehr wert als ein Vielleicht.

Fachbereich, gewünschte Qualifikation, Schichten, Zeitraum und Einsatzort genügen für eine erste Einschätzung. Alles Weitere klären wir im Gespräch. Ein ausgefülltes Anforderungsprofil müssen Sie dafür nicht vorbereiten.

Ja. Kurzfristige Ausfälle sind der häufigste Anlass für eine Anfrage. Ob eine kurzfristige Besetzung möglich ist, hängt von der geforderten Qualifikation und der Region ab – eine belastbare Antwort dazu erhalten Sie umgehend und nicht erst nach interner Rücksprache.

Ja. Sie erhalten Qualifikation, Berufserfahrung und fachliche Schwerpunkte, bevor der Einsatz zustande kommt. Die Entscheidung, ob die Kraft zu Ihrem Haus und zum Team passt, treffen Sie.

Nein. Eine Anfrage ist unverbindlich und begründet keine Abnahmeverpflichtung. Verbindlich wird es erst mit der schriftlichen Vereinbarung zu einem konkreten Einsatz.

Eine feste Ansprechperson, die Ihr Haus und den laufenden Einsatz kennt – nicht eine wechselnde Zentrale. Während eines laufenden Einsatzes erreichen Sie Ihre Ansprechperson auch außerhalb der Bürozeiten – Dienstpläne ändern sich selten nur zwischen acht und achtzehn Uhr.

Die Krankmeldung geht an uns, nicht an Ihre Pflegedienstleitung. Wir informieren Sie unverzüglich und kümmern uns um Ersatz. Abgerechnet wird ausschließlich geleistete Arbeitszeit.

Ja, vor dem Einsatz ohne Begründung. Und wenn sich im Dienst zeigt, dass es fachlich oder menschlich nicht passt, sagen Sie uns Bescheid: Wir tauschen, ohne dass daraus eine Diskussion wird.

Ausschließlich die außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege. Das ist der einzige Bereich, in dem wir besetzen – Beatmungs-Wohngemeinschaften, Intensivpflegedienste und die 1:1-Versorgung. Einen anderen Fachbereich bedienen wir nicht.

Sie schildern uns Ihren Bedarf über das Formular unter Personal anfragen oder rufen an. Sie erhalten entweder konkrete Profile oder die klare Auskunft, dass derzeit keine passende Kraft verfügbar ist.

Qualifikation und Einsatz

Wer bei Ihnen in den Dienst geht

Nachweise, Einweisung, Weisungsrecht und Dokumentation: die Fragen, die im Haus tatsächlich darüber entscheiden, ob eine Zusammenarbeit funktioniert.

Examinierte Pflegefachkräfte sowie Pflegehelferinnen und Pflegehelfer, ein Teil davon mit Zusatzqualifikationen etwa in der Intensiv- und Beatmungspflege. Welche Qualifikation Sie benötigen, geben Sie vor; wir schlagen niemanden vor, der darunter liegt.

Ja, vor dem ersten Einsatz. Dazu gehören Berufsurkunde beziehungsweise Anerkennungsbescheid, die erforderlichen Gesundheits- und Führungsnachweise sowie die Belege über Pflichtfortbildungen. Kopien stellen wir Ihnen für Ihre eigene Dokumentation zur Verfügung.

Als Pflegefachkraft eingesetzt wird nur, wessen Abschluss in Deutschland anerkannt ist. Kräfte in einem laufenden Anerkennungsverfahren setzen wir ausschließlich entsprechend ihrem aktuellen Status ein und weisen Sie darauf ausdrücklich hin.

Die Kraft muss sich im Dienst sicher verständigen und die Dokumentation zuverlässig führen können. Das ist eine Frage der Patientensicherheit und wird vor dem Einsatz geprüft, nicht im laufenden Dienst.

Sie. Die fachliche und organisatorische Weisung liegt für die Dauer des Einsatzes bei Ihrer Einrichtung, denn die Kraft arbeitet in Ihren Abläufen. Arbeitsrechtlich bleiben wir Arbeitgeber und zuständig für Vertrag, Vergütung und Urlaub.

Die Verantwortung ist geteilt. Die grundsätzliche Unterweisung im Arbeitsschutz übernehmen wir als Arbeitgeber. Die hausspezifische Einweisung – Geräte, Hygieneregime, Notfallwege – kann nur bei Ihnen vor Ort erfolgen und gehört zu jedem Einsatzbeginn dazu.

Unsere Kräfte kennen wechselnde Einsatzorte, eine lange Einarbeitung entfällt daher in der Regel. Eine Einweisung in Ihr Dokumentationssystem, Ihre Räumlichkeiten und Ihre Abläufe bleibt aber notwendig, und wir planen sie von vornherein mit ein.

Ja, und das ist uns lieber als ständiger Wechsel. Sobald ein Team eine Kraft kennt, sinkt der Aufwand auf beiden Seiten. Ob es möglich ist, hängt allein davon ab, ob die Kraft zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist.

In der Regel mehrere Wochen bis Monate. Längere Einsätze sind fachlich sinnvoller: Die Kraft kennt die Patientinnen und Patienten, das Team und die Abläufe, und Ihre Planung gewinnt Ruhe. Kürzere Einsätze sind möglich, bleiben aber die Ausnahme.

Ja, in allen drei Schichten sowie an Wochenenden und Feiertagen. Gerade diese Dienste sind der Grund, weshalb Einrichtungen uns anfragen.

Alle Mitarbeitenden sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet und auf den Datenschutz verpflichtet worden, bevor sie den ersten Dienst antreten. Patientendaten werden ausschließlich in Ihren Systemen und nach Ihren Vorgaben dokumentiert.

Sie sagen uns Bescheid. Wir klären die Ursache und tauschen die Kraft, wenn es die richtige Lösung ist. Eine Zusammenarbeit, die im Dienst nicht funktioniert, hilft weder Ihrem Team noch uns.

Konditionen und Vertrag

Was ein Einsatz kostet

Stundensätze, Abrechnung, Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Haftung und Übernahme – die vertragliche Seite, vollständig und ohne Kleingedrucktes.

Er richtet sich nach Qualifikation, Schicht und Umfang des Einsatzes. Entscheidend ist: Der Satz steht vor dem ersten Dienst schriftlich fest und ändert sich während des Einsatzes nicht. Deshalb nennen wir ihn im Gespräch und nicht pauschal auf einer Internetseite.

Ja, und sie werden vorab ausgewiesen. Sie wissen damit bereits bei der Dienstplanung, was ein Nacht- oder Feiertagsdienst kostet. Auf der Rechnung taucht nichts auf, was vorher nicht besprochen war.

Was anfällt, steht vorab in der Vereinbarung. Nachträgliche Positionen, die bei der Anfrage nicht zur Sprache kamen, stellen wir nicht in Rechnung.

Auf Grundlage der tatsächlich geleisteten und von Ihnen gegengezeichneten Stunden. Die Stundennachweise liegen der Rechnung bei, damit die Prüfung in Ihrer Verwaltung ohne Rückfragen möglich ist.

Nein. Abgerechnet wird ausschließlich geleistete Arbeitszeit. Das Ausfallrisiko der Kraft tragen wir als Arbeitgeber, nicht Sie.

Ja. Ohne diese Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit wäre eine Überlassung von Pflegepersonal nicht zulässig. Wir legen Ihnen die Urkunde vor Vertragsschluss vor – und empfehlen Ihnen, sie bei jedem Anbieter zu verlangen.

Wir haften als Verleiher für die sorgfältige Auswahl und die Prüfung der Qualifikation; eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Die fachliche Anleitung und Aufsicht im laufenden Dienst liegt bei Ihnen, da die Kraft in Ihren Abläufen arbeitet. Die Einzelheiten regelt der Überlassungsvertrag.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz begrenzt, wie lange dieselbe Kraft an denselben Entleiher überlassen werden darf; tarifvertraglich sind abweichende Regelungen möglich. Wir behalten die Frist für jeden Einsatz im Blick und melden uns rechtzeitig bei Ihnen, statt Sie in eine Veränderung hineinlaufen zu lassen.

Das Gesetz sieht eine Angleichung an die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammkräfte nach einer festgelegten Einsatzdauer vor. Für Sie als Einrichtung ist vor allem relevant, dass wir diese Frist kennen und die Konditionen entsprechend vorab mit Ihnen besprechen.

Ja. Wenn eine Kraft in Ihr Team passt und selbst bleiben möchte, stellen wir uns dem nicht in den Weg. Die Bedingungen einer Übernahme halten wir vorab schriftlich fest, damit daraus später keine Auseinandersetzung wird.

Nein. Der Überlassungsvertrag gilt für den vereinbarten Einsatz und dessen Zeitraum. Eine Verpflichtung, ein bestimmtes Volumen abzunehmen oder die Zusammenarbeit fortzusetzen, entsteht daraus nicht.

Die Kündigungsfristen stehen im Überlassungsvertrag und werden vor dem ersten Dienst festgelegt, nicht erst im Konfliktfall gesucht. Sie wissen damit von Beginn an, worauf Sie sich einlassen.